Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des bizzfit.jetzt
Lizenzstudios mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder
sind jene Personen, die aufgrund eines mit bizzfit.jetzt abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur
Benutzung des bizzfit.jetzt-Fitnessstudio berechtigt sind.
bizzfit.jetzt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich
seines Fotos) durch die Nehls Fitnessanlagen und Consulting GmbH mit Sitz in Hamburg. bizzfit.jetzt erklärt ausdrücklich, dass Daten, selbst verarbeitet und nur zweckbestimmt
i.S. des Vertragsverhältnisses erhoben werden und der Grundsatz der Datensparsamkeit
eingehalten wird. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst bizzfit.jetzt Datum, Uhrzeit und
Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten
zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungenverwendet
bizzfit.jetzt ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige
Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der
Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes
des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu
erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist bizzfit.jetzt berechtigt, den Mitgliedsvertrag
mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär ruhend zu stellen und/oder Schadenersatz in Höhe von
250,- € geltend zu machen
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-MailAdresse],
Bankverbindung etc.) bizzfit.jetzt unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die bizzfit.jetzt
dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat
das Mitglied zu tragen.
Die von bizzfit.jetzt zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich
während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. bizzfit.jetzt ist berechtigt,
darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
Von bizzfit.jetzt zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich
während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. bizzfit.jetzt behält sich bei über diese
Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen
Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen
mit der Start-Up- und Servicegebühr, sowie der Transponderkaution am Tag des Zustandekommens
des Vertrages fällig.
bizzfit.jetzt ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz
erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz
beschränkt. bizzfit.jetzt wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b
BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten
wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag
entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die
erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen
zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten
und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen
entspricht, in Verzug, so ist bizzfit.jetzt berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem
Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin
Fällig.
bizzfit.jetzt behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen.
Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
Wenn der Mitgliedsvertrag über 12 und 24 Monate nicht vom Mitglied oder von bizzfit.jetzt
spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der
Vertrag um weitere 12 Monate. Wenn Mitgliedsverträge die eine kürzere Laufzeit als 12 Monate haben
nicht vom Mitglied oder von bizzfit.jetzt spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende
schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Vertragslaufzeit. Die Kündigung
des Mitglieds ist gegenüber dem bizzfit.jetzt Lizenzstudio schriftlich zu erklären, der digitale
Weg ist ausgeschlossen.
Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden dem Mitglied
gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises(ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als
Trainingszeit gut geschrieben. Der Nachweis ist bizzfit.jetzt mindestens drei Werktage nach
dem Beginn der Ausfallzeit bekannt zugeben. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt
bizzfit.jetzt dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Die Anzahl der Pausenmonate
wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 5,- €
Der Mitgliedsvertrag kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile
die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der
vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann
nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte
von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende
muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet bizzfit.jetzt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss
vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im
Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von bizzfit.jetzt auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des
Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von bizzfit.jetzt gelten.
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu
konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht
dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel,
welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die
Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder
unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise
zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist bizzfit.jetzt berechtigt,
den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 1.000,- €
geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden
ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.
Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.
bizzfit.jetzt ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die
Zukunft zu ändern. bizzfit.jetzt wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem
Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach in Kenntnis Setzung
zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines
Widerspruchs wirksam werden.
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
bizzfit.jetzt aufrechnen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies
die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Stand: 01.09.2015